#1

Polizeiverordnung §2.1

in Informationen rund um die Siedlung 11.09.2016 13:15
von Mapiwi • 3 Beiträge

Aus aktuellem Anlass, bitten wir die Festlegungen im §2.1 der städtischen Polizeiverordnung zu beachten.
An verschiedenen Stellen in der Siedlung wird diese Festlegung nicht beachtet - vermutlich eher aus Unkenntnis, als durch andere Gründe bedingt.

Hier der Text im Original-Wortlaut:

§ 2
Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, öffentlicher Grün- und Erho-
lungsanlagen sowie Gewässer
(1)
Der Eigentümer und/oder Verfügungsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, dass
durch Hecken oder ähnliche Pflanzungen nicht die Nutzung der Gehwege und Fahrbahnen
beeinträchtigt wird und dass im Bereich der Sichtdreiecke bei einmündenden Straßen nur
solche Pflanzungen erfolgen, die eine Wuchshöhe von 80 cm nicht überschreiten bzw. vor-
handene Pflanzungen auf dieser Wuchshöhe gehalten werden.

nach oben springen

#2

RE: Polizeiverordnung §2.1

in Informationen rund um die Siedlung 17.04.2020 12:18
von Endsiebziger • 3 Beiträge

Es ist "bemerkenswert" das der vor 4 Jahren eingestellte Beitrag keine Änderung bewirkt hat! Wollen da welche eine Anzeige provozieren??

nach oben springen


Besucher
0 Mitglieder und 1 Gast sind Online

Wir begrüßen unser neuestes Mitglied: Thomas
Forum Statistiken
Das Forum hat 7 Themen und 8 Beiträge.